Wie kommt das Auftragsverhältnis mit der twenty4collect GmbH ( 24collect ) zustande?
Das Auftragsverhältnis kommt konkludent zustande. Die Ausführungen auf der Website der twenty4collect GmbH ( 24collect ) und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine verbindliche Leistungsbeschreibung dar. Durch die elektronische Übermittlung der im Verzug befindlichen Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen und falls gesetzlich erforderlich der letzten Mahnung, erklärt der Kunde eine verbindliche Beauftragung ( Angebot ) gegenüber der twenty4collect GmbH ( 24collect ) auf Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens sowie bei Nichtzahlung des Schuldners im außergerichtlichen Mahnverfahren, auf Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ( Beantragung Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid ) bezüglich der übermittelten Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen. Die twenty4collect GmbH ( 24collect ) nimmt das Angebot des Kunden durch eine zeitnahe Bestätigungs-E-Mail mit gleichzeitiger Bekanntgabe des Inkassoaktenzeichens an, soweit die twenty4collect GmbH ( 24collect ) nicht die Annahme ablehnt. ( siehe auch § 3 Abs. 1 und 2 der AGB )
Was kostet die Beauftragung von 24collect?
Ihnen als unserem Auftraggeber entstehen für das außergerichtliche Verfahren keinerlei Kosten. Die Beauftragung von 24collect ist im außergerichtlichen Mahnverfahren zu 100% kostenneutral. Befindet sich Ihr Kunde in Verzug so muss er gemäß § 4 Abs. 5 RDGEG i. V .m. Nr. 2300 VV RVG und Nr. 7002 VV RVG unsere Geschäftsgebühr als Verzugsschaden bezahlen. Dies ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Bezahlung von 24collect erfolgt durch die Abtretung des Verzugsschadensanspruchs.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn mein Kunde Geschäftskunde (Unternehmer) ist?
Ist Ihr Kunde Geschäftskunde (Unternehmer) benötigen wir lediglich die Ausgangsrechnung, da Ihr Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug ist (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB). Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) tritt automatisch Verzug und damit auch Zinszahlungspflicht ein.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn mein Kunde Privatperson (Verbraucher) ist?
Die 30-Tage-Regelung wie beim Geschäftskunden(Unternehmer) greift gegenüber Privatpersonen (Verbrauchern) nur dann, wenn diese auf die Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht. Haben Sie den Verbraucher (Privatperson) auf die Folgen des Verzugs bereits in der Rechnung hingewiesen reicht auch hier die Ausgangsrechnung. Haben Sie den Verbraucher (Privatperson) nicht auf die Folgen des Verzugs hingewiesen, benötigen wir auf jeden Fall auch die letzte Mahnung.
Was bedeutet das 24collect 10 Tage Prinzip?
Mit dem 24collect 10 Tage Prinzip verleihen wir Ihren berechtigten Ansprüchen im vorgerichtlichen Verfahren Nachdruck, bleiben aber dennoch höflich, freundlich und fair. Liquidität sichern. Kunden erhalten. Das 24collect 10 Tage Prinzip steht für effektiven Kundenerhalt und Imageschutz. Wir verzichten ganz bewusst auf den Einzug von imageanfälligen Kundenrechnungen.
Wie funktioniert der Ablauf?
Die angemahnte Ausgangsrechnung als PDF-Datei, als E-Rechnung im XRechnungs Format oder als E-Rechnung im ZUGFeRD Format per E-Mail an service@24collect.de versenden. Sie können Ihr Unternehmen auch über unsere sichere API Programmierschnittstelle anbinden. Wichtig: Wir nehmen keine ZIP Dateien entgegen! Den Eingang inklusive eindeutigem Aktenzeichen bestätigen wir Ihnen automatisch nach Prüfung der Dokumente auf Vollständigkeit per Bestätigungs- E-Mail.
Wie sieht die Kommunikation mit meinem Kunden aus?
Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Kunden erfolgt grundsätzlich schriftlich, per Brief. Dies ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben. Ihr Kunde erhält von uns eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung inklusive Forderungsaufstellung gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den gesetzlichen Informationspflichten. Konkret sieht das so aus:
Welche Rechnungen kann ich einreichen?
Sie können Ausgangsrechnungen ab 20,00 Euro Rechnungsbetrag einreichen. Wichtig ist, dass Ihr Kunde in Verzug gesetzt wurde, die Rechnung zu Ihrer freien Verfügung steht und frei von Rechten Dritter ist. Wir akzeptieren Privatpersonen (Verbraucher) und Geschäftskunden als Rechnungsempfänger.
Gibt es eine Höchstgrenze für den eingereichten Rechnungsbetrag?
Nein! Es gibt keine Höchstgrenze.
Kann ich auch Abschlagsrechnungen einreichen?
Ja, sofern Sie die Leistung dafür schon erbracht haben und Ihr Kunde im Verzug ist.
Kann ich mehrere Rechnungen gleichzeitig einreichen?
Ja. Sie können beliebig viele Kundenrechnungen in einer E-Mail versenden.
Welche Rechnungsempfänger kann ich einreichen?
Wir akzeptieren Privatpersonen und Unternehmen als Rechnungsempfänger.
Wie schnell und in welcher Höhe erfolgt die Abrechnung?
Nach erfolgtem Zahlungseingang durch Ihren Kunden erhalten Sie unmittelbar die Abrechnung per E-Mail und die Auszahlung von 100% des Rechnungsbetrages Ihrer Ausgangsrechnung zuzüglich der Ihnen zustehenden Verzugszinsen und Mahnkosten. Die Überweisung erfolgt zeitnah auf Ihr Konto.
Was passiert, wenn mein Kunde nicht zahlt?
Wenn Ihr Kunde wider Erwarten innerhalb der 10 Tages Frist nicht bezahlt, leitet 24collect das gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Zentralen Mahngericht ein. Konkret bedeutet das: 24collect stellt beim zuständigen Zentralen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und Vollstreckungsbescheid.
Wird das gerichtliche Mahnverfahren auch durchgeführt, wenn sich mein Kunde bereits in einem Insolvenzverfahren befindet?
Nein, im Falle eines bereits laufenden Insolvenzverfahrens führen wir kein gerichtliches Mahnverfahren durch. Dies spart Ihnen die Gerichtskosten und die Vergütung gemäß § 13 e RDG. Hierüber erhalten Sie von uns eine Mitteilung per E-Mail.
Was ist wenn mein Kunde (Nur bei Privatpersonen/Verbraucher) bereits eine Vermögensauskunft über sein Vermögen abgegeben hat oder Vermögenslos ist?
Wird bei einem Schuldner ( nur bei Privatpersonen/Verbraucher ) festgestellt, dass eine Vermögensauskunft abgegeben wurde, wird die Forderung tituliert ( Beantragung Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid ), damit keine Verjährung mehr eintreten kann. Wir nehmen diese Vorgänge in die Überwachung. Sobald geeignete Vollstreckungsmaßnahmen zum Erfolg führen, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Über das Ergebnis dieser Maßnahmen erhält der Kunde von 24collect eine Benachrichtigung per E-Mail.
Was kostet das gerichtliche Mahnverfahren?
Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren sowie die Gebühren unserer Beauftragung hat Ihr Kunde zu übernehmen, hierzu ist er gesetzlich nach §§ 286 Abs. 1 Satz 1, 288 Abs. 4, 249 Abs. 1 BGB verpflichtet.
Beispielrechnung | Kunde zahlt | zahlt nicht |
Kosten laut bisheriger Forderungsaufstellung | 282,44 € | 282,44 € |
zuzügl. Gerichtskosten gemäß § 34 i. V. m. Nr. 1100 KV GKG | 36,00 € | 36,00 € |
zuzügl. Vergütung Inkassodienstleistung für die Beantragung Mahnbescheid gemäß § 13 e RDG | 45,00 € | 45,00 € |
zuzügl. Vergütung für Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gemäß § 13 e RDG | 22,50 € | 22,50 € |
Gesamtforderung nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens(Mahnbescheid u. Vollstreckungsbescheid) | 385,94 € | 385,94 € |
Ihr Kunde zahlt an uns | 385,94 € | 0,00 € |
Wir zahlen an Sie aus | 221,74 € | 0,00 € |
Ihre Kosten | 0,00 € | 103,50 € |
Kann ich bei Nichtzahlung 24collect auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen?
Ja, sobald geeignete Vollstreckungsmaßnahmen zum Erfolg führen, wird die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher eingeleitet. Über das Ergebnis dieser Maßnahmen erhalten Sie als Kunde von 24collect eine Benachrichtigung per E-Mail.