Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Beauftragung von 24collect?
Ihnen als unserem Auftraggeber entstehen für das außergerichtliche Verfahren keinerlei Kosten. Die Beauftragung von 24collect ist im außergerichtlichen Mahnverfahren zu 100% kostenneutral. Befindet sich Ihr Kunde in Verzug so muss er gemäß § 4 Abs. 5 RDGEG i. V .m. Nr. 2300 VV RVG und Nr. 7002 VV RVG unsere Geschäftsgebühr als Verzugsschaden bezahlen. Dies ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Bezahlung von 24collect erfolgt durch die Abtretung des Verzugsschadensanspruchs.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn mein Kunde Geschäftskunde (Unternehmer) ist?
Ist Ihr Kunde Geschäftskunde (Unternehmer) benötigen wir lediglich die Ausgangsrechnung, da Ihr Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug ist (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB). Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) tritt automatisch Verzug und damit auch Zinszahlungspflicht ein.
Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn mein Kunde Privatperson (Verbraucher) ist?
Die 30-Tage-Regelung wie beim Geschäftskunden(Unternehmer) greift gegenüber Privatpersonen (Verbrauchern) nur dann, wenn diese auf die Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sind. Ein Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht. Haben Sie den Verbraucher (Privatperson) auf die Folgen des Verzugs bereits in der Rechnung hingewiesen reicht auch hier die Ausgangsrechnung. Haben Sie den Verbraucher (Privatperson) nicht auf die Folgen des Verzugs hingewiesen, benötigen wir auf jeden Fall auch die letzte Mahnung.
Was bedeutet das 24collect 10 Tage Prinzip?
Mit dem 24collect 10 Tage Prinzip verleihen wir Ihren berechtigten Ansprüchen im vorgerichtlichen Verfahren Nachdruck, bleiben aber dennoch höflich, freundlich und fair. Liquidität sichern. Kunden erhalten. Das 24collect 10 Tage Prinzip steht für effektiven Kundenerhalt und Imageschutz. Wir verzichten ganz bewusst auf den Einzug von imageanfälligen Kundenrechnungen.
Wie funktioniert der Ablauf?
Wichtig ist das Sie die offene Kundenrechnung und die letzte Mahnung (falls erforderlich) vollständig und gut lesbar abfotografieren. Versenden. Fertig. Alternativ können Sie die Dokumente auch als PDF Datei direkt aus Ihrem PC oder Buchhaltungs Programm heraus an service@24collect.de per E-Mail versenden. Wichtig: Wir nehmen keine ZIP Dateien entgegen! Nach Prüfung der Dokumente auf Vollständigkeit erhalten Sie automatisch eine Bestätigungs E-Mail über den Eingang inklusive zugewiesenem, eindeutigem Aktenzeichen.
Wie sieht die Kommunikation mit meinem Kunden aus?
Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Kunden erfolgt grundsätzlich schriftlich, per Brief. Dies ist gesetzlich geregelt und vorgeschrieben. Ihr Kunde erhält von uns eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung inklusive Forderungsaufstellung gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den gesetzlichen Informationspflichten. Konkret sieht das so aus:
Welche Rechnungen kann ich einreichen?
Sie können Ausgangsrechnungen ab 20,00 Euro Rechnungsbetrag einreichen. Wichtig ist, dass Ihr Kunde in Verzug gesetzt wurde, die Rechnung zu Ihrer freien Verfügung steht und frei von Rechten Dritter ist. Wir akzeptieren Privatpersonen (Verbraucher) und Geschäftskunden als Rechnungsempfänger.
Gibt es eine Höchstgrenze für den eingereichten Rechnungsbetrag?
Nein! Es gibt keine Höchstgrenze.
Kann ich auch Abschlagsrechnungen einreichen?
Ja, sofern Sie die Leistung dafür schon erbracht haben und Ihr Kunde im Verzug ist.
Kann ich mehrere Rechnungen gleichzeitig einreichen?
Ja. Sie können beliebig viele Kundenrechnungen in einer E-Mail versenden.
Welche Rechnungsempfänger kann ich einreichen?
Wir akzeptieren Privatpersonen und Unternehmen als Rechnungsempfänger.
Wie schnell und in welcher Höhe erfolgt die Abrechnung?
Nach erfolgtem Zahlungseingang durch Ihren Kunden erhalten Sie unmittelbar die Abrechnung per E-Mail und die Auszahlung von 100% des Rechnungsbetrages Ihrer Ausgangsrechnung zuzüglich der Ihnen zustehenden Verzugszinsen und Mahnkosten. Die Überweisung erfolgt zeitnah auf Ihr Konto.
Was passiert, wenn mein Kunde nicht zahlt?
Wenn Ihr Kunde wider Erwarten innerhalb der 10 Tages Frist nicht bezahlt, leitet 24collect das gerichtliche Mahnverfahren beim zuständigen Zentralen Mahngericht ein. Konkret bedeutet das: 24collect stellt beim zuständigen Zentralen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids und Vollstreckungsbescheid.
Wird das gerichtliche Mahnverfahren auch durchgeführt, wenn sich mein Kunde bereits in einem Insolvenzverfahren befindet?
Nein, im Falle eines bereits laufenden Insolvenzverfahrens führen wir kein gerichtliches Mahnverfahren durch. Dies spart Ihnen die Gerichtskosten und die Vergütung gemäß § 13 e RDG. Hierüber erhalten Sie von uns eine Mitteilung per E-Mail.
Was ist wenn mein Kunde (Nur bei Privatpersonen/Verbraucher) bereits eine Vermögensauskunft über sein Vermögen abgegeben hat oder Vermögenslos ist?
In diesem Fall entscheiden Sie über die weitere Vorgehensweise. Möchten Sie einen rechtskräftigen Titel erwirken aus dem Sie 30 Jahre vollstrecken können oder nicht. Hierüber erhalten Sie im Vorfeld von uns eine E-Mail, da wir in diesem Fall eine kostenverursachende gerichtliche Maßnahme nur mit Ihrem Einverständnis einleiten.
Was kostet das gerichtliche Mahnverfahren?
Die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren sowie die Gebühren unserer Beauftragung hat Ihr Kunde zu übernehmen, hierzu ist er gesetzlich nach §§ 286 Abs. 1 Satz 1, 288 Abs. 4, 249 Abs. 1 BGB verpflichtet.
Beispielrechnung Kunde zahlt zahlt nicht
Kosten laut bisheriger Forderungsaufstellung 282,44 € 282,44 €
zuzügl. Gerichtskosten gemäß § 34 i. V. m. Nr. 1100 KV GKG 36,00 € 36,00 €
zuzügl. Vergütung Inkassodienstleistung für die Beantragung Mahnbescheid gemäß § 13 e RDG 45,00 € 45,00 €
zuzügl. Vergütung für Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids gemäß § 13 e RDG 22,50 € 22,50 €
Gesamtforderung nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens(Mahnbescheid u. Vollstreckungsbescheid) 385,94 € 385,94 €
Ihr Kunde zahlt an uns 385,94 € 0,00 €
Wir zahlen an Sie aus 221,74 € 0,00 €
Ihre Kosten 0,00 € 103,50 €
Kann ich bei Nichtzahlung 24collect auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beauftragen?
Ja. Bei Nichtzahlung des Schuldners entscheiden Sie als Kunde von 24collect, ob Zwangsvollstreckungsmaßnahmen z.B. eine Lohnpfändung oder der Gerichtsvollziehereinsatz o.ä. durchgeführt werden sollen. Hierüber werden Sie als Kunde ebenfalls von 24collect per E-Mail entsprechend informiert. Diese Maßnahmen werden nur mit Ihrem Einverständnis, einer gesonderten Beauftragung und in Abstimmung mit Ihnen von 24collect eingeleitet.