Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB ) für die Services der twenty4collect GmbH ( 24collect ) – Stand 01.03.2025
PRÄAMBEL
Die twenty4collect GmbH, In den Weiden 9, 56729 Weiler ( nachstehend „ 24collect „ ) ist ein seit dem Jahr 2008 vom Präsidenten des Landgerichts Koblenz zugelassenes Inkassodienstleistungsunternehmen, im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 75 E – 52/08 eingetragenes und auf den Einzug und die Realisierung von ausstehenden Forderungen spezialisiertes Unternehmen. Der Kunde wünscht das Angebot zu nutzen und stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die twenty4collect GmbH ist Betreiber und Inhaber der Webseite www.24collect.de und https://www.24collect.de ist die Internetpräsenz der twenty4collect GmbH. Es gelten in der Vertragsbeziehung zwischen der twenty4collect GmbH ( nachfolgend als „24collect“ oder „wir“ oder „Diensteanbieter“ bezeichnet ) und dem Kunden ausschließlich die hier verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( im folgenden auch als „ AGB „ bezeichnet ). Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistung von 24collect und des Kunden im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienste. Diese Dienste werden angeboten unter der Internetadresse www.24collect.de sowie allgemein zugänglich gemacht unter verschiedenen Subdomains, Webservices und über Hintergrund-Applikationen.
(2) Eine Registrierung auf 24collect ist nicht erforderlich. Vertragspartner des Kunden wird die twenty4collect GmbH, In den Weiden 9, 56729 Weiler. Die AGB sind abrufbar und druckbar unter www.24collect.de.
(3) 24collect bietet ihre Leistungen dabei ausschließlich gegenüber Kunden an, die als Unternehmer ( § 14 BGB ) im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handeln ( nachfolgend „Kunde“ ).
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie Freiberufler.
(5) Die AGB gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung und gelten für Kunden aus Deutschland. Die ausschließliche Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Auftragsgegenstand
(1) Der Kunde beauftragt 24collect mit dem Einzug seiner in Verzug befindlichen, unstreitigen und noch nicht gerichtlich geltend gemachten Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen.
(2) 24collect bietet dem Kunden die Möglichkeit, die angemahnte Ausgangsrechnung als PDF-Datei, als E-Rechnung im XRechnungs Format oder als E-Rechnung im ZUGFeRD Format per E-Mail an service@24collect.de zu übergeben. Den Eingang inklusive eindeutigem Aktenzeichen bestätigt 24collect dem Kunden automatisch nach Prüfung der Dokumente auf Vollständigkeit per Bestätigungs E-Mail. Der Kunde kann sein Unternehmen auch über eine sichere API Programmierschnittstelle an 24collect anbinden.
(3) 24collect übernimmt für den Kunden bezüglich der elektronisch übermittelten Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen das außergerichtliche Mahnverfahren – sowie bei Nichtzahlung des Schuldners im außergerichtlichen Mahnverfahren – das gerichtliche Mahnverfahren ( Beantragung Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid ).
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Das Auftragsverhältnis kommt konkludent zustande. Die Ausführungen auf der Website von 24collect und in diesen AGB stellen eine verbindliche Leistungsbeschreibung dar. Durch die elektronische Übermittlung der im Verzug befindlichen Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen und falls gesetzlich erforderlich der letzten Mahnung, erklärt der Kunde eine verbindliche Beauftragung ( Angebot ) gegenüber 24collect auf Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens sowie bei Nichtzahlung des Schuldners im außergerichtlichen Mahnverfahren, auf Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ( Beantragung Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid ) bezüglich der übermittelten Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen /Forderungen. Auf Anforderung stellt der Auftraggeber 24collect die zur Legitimation erforderliche Inkassovollmacht gemäß Vorlage von 24collect zur Verfügung.
(2) 24collect nimmt das Angebot des Kunden durch eine zeitnahe Bestätigungs- E-Mail mit gleichzeitiger Bekanntgabe des Inkassoaktenzeichens an, soweit 24collect nicht die Annahme ablehnt. Ablehnungsgründe sind z.B. sittenwidrige, erkennbar unberechtigte oder erkennbar verjährte Kundenrechnungen/Forderungen. Die Ablehnung der Beauftragung erfolgt im eigenen Ermessen von 24collect ohne dass dem Kunden hieraus ein Anspruch entsteht.
§ 4 Leistungsumfang
(1) 24collect übernimmt für den Kunden das außergerichtliche Mahnverfahren und bei Nichtzahlung des Schuldners im außergerichtlichen Mahnverfahren das gerichtliche Mahnverfahren ( Beantragung Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid ).
(2) 24collect erbringt die angebotenen Leistungen gegenüber Schuldnern in Deutschland, der EU und nach Absprache in weiteren Ländern außerhalb der EU.
(3) Wird bei einem Schuldner ein Insolvenzverfahren festgestellt, führen wir kein gerichtliches Mahnverfahren durch. Hierüber erhält der Kunde von 24collect eine Mitteilung per E-Mail.
(4) Wird bei einem Schuldner ( nur bei Privatpersonen/Verbraucher ) festgestellt, dass eine Vermögensauskunft abgegeben wurde, wird die Forderung tituliert ( Beantragung Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid ), damit keine Verjährung mehr eintreten kann. Wir nehmen diese Vorgänge in die Überwachung. Sobald geeignete Vollstreckungsmaßnahmen zum Erfolg führen, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Über das Ergebnis dieser Maßnahmen erhält der Kunde von 24collect eine Benachrichtigung per E-Mail.
(5) In den Fällen in denen das gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt wird, wird 24collect bevollmächtigt in Vertretung des Kunden das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren durchzuführen um die Titulierung (einen vollstreckbaren Titel) der Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen für den Kunden zu erwirken.
(6) 24collect macht im gerichtlichen Mahnverfahren gegenüber dem Schuldner die Hauptforderung nebst Zinsen und Mahnkosten, sowie die Gebühren und Auslagen gemäß dem RDG ( Rechtsdienstleistungsgesetz ) als Verzugsschaden des Kunden geltend.
(7) In den Fällen, in denen das gerichtliche Mahnverfahren aufgrund Widerspruch/Einspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid nicht zur rechtskräftigen Titulierung der betreffenden Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen führt, erhält der Kunde hierüber von 24collect eine Benachrichtigung per E-Mail. Der Kunde entscheidet jetzt ob er das streitige Verfahren durchführen möchte, ob er für das streitige Verfahren einen eigenen Rechtsanwalt benennen möchte oder ob er 24collect und deren Vertragsanwälte mit der Durchführung des notwendigen streitigen Verfahrens beauftragen möchte. Ein Mandatsverhältnis kommt dann direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt zustande.
(8) Nicht zum Aufgabenbereich von 24collect gehören die Bestimmung und Überwachung bzw. Kontrolle der Verjährungsfristen der vom Kunden zum Einzug an 24collect übermittelten Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen. 24collect haftet nicht für eine eintretende Verjährung.
§ 5 Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde darf nur rechtmäßige, unbestrittene Kundenrechnungen/Forderungen an 24collect übergeben.
(2) Der Kunde verpflichtet sich nach Auftragserteilung an 24collect zur Vermeidung einer Parallelbearbeitung weder selbst mit dem Schuldner in Verhandlung einzutreten oder gegen den Schuldner – unmittelbar oder mittelbar durch Dritte – vorzugehen. Soweit derartige Handlungen im Einzelfall erforderlich sind, stimmt der Kunde diese mit 24collect ab.
(3) Falls erforderlich stellt der Kunde auf Anforderung von 24collect alle weiteren die Kundenrechnung/Forderung betreffenden Unterlagen zur Verfügung.
(4) Direkt beim Kunden eingehende Zahlungen oder erfolgte Gutschriften in den einzelnen Angelegenheiten sind 24collect unverzüglich mitzuteilen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die zum Einzug übergebene/übergebenen Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen weiterhin zu überwachen. Eingehende Zahlungen oder Einsprüche/Widersprüche zu der übergebenen Kundenrechnung/Forderung bzw. Kundenrechnungen/Forderungen an den Kunden direkt, sind 24collect unverzüglich zu melden.
(6) Bei der Geltendmachung des an Erfüllung statt abgetretenen Verzugsschadenersatzanspruchs wird der Kunde 24collect im erforderlichen Maß unterstützen. Insbesondere ist der Kunde damit einverstanden, dass die bei der Bearbeitung erlangten Informationen hierfür genutzt werden dürfen.
§ 6 Dauer eines Auftrages
(1) Der Inkassovertrag jeder einzelnen übernommenen Kundenrechnung/Forderung endet, wenn die Kundenrechnung/Forderung ausgeglichen ist (Voll-/Zahlung/Teil- Zahlung/Verzicht) oder 24collect nach pflichtgemäßem Ermessen die Aussichtslosigkeit der Beitreibung feststellt.
(2) 24collect ist berechtigt, bei Unmöglichkeit des Forderungseinzugs bzw. Negativbewertung der Erfolgsaussicht den Auftrag abzuschließen.
§ 7 Gebühren außergerichtliches Mahnverfahren
(1) Der Kunde ist berechtigt die Gebührenforderung/Geschäftsgebühr von 24collect gemäß RDG-Gebührenordnung dem Schuldner als Verzugsschaden gemäß § 286 BGB in Erstattung zu stellen und ermächtigt hierzu 24collect.
(2) Die Kosten und Auslagen werden allein gegenüber dem Schuldner geltend gemacht. Der Kunde tritt den gegen den Schuldner bestehenden Anspruch auf Erstattung sämtlicher im Rahmen der außergerichtlichen Einziehung anfallenden Gebühren und Auslagen ( Verzugsschadenersatzanspruch ) an 24collect an Erfüllung statt ab. Die Abtretung wird bei Erlös beim Schuldner aufgelöst. 24collect nimmt die Abtretung an.
(4) Für die Tätigkeit von 24collect wird die Anwendung der RDG-Gebührenordnung ( Rechtsdienstleistungsgesetz ) vereinbart.
(3) Werden die Gebühren der 24collect nicht als Verzugsschaden vom Schuldner erstattet, so tritt der Kunde im Falle des Nichterfolgs seinen Verzugsschadenersatzanspruch, welchen er gegenüber dem Schuldner hat, in Höhe der nicht durch Zahlung erfüllten RDG – Gebühren an 24collect an Erfüllung statt bereits jetzt ab. 24collect nimmt die Abtretung an.
(5) Gemäß Beschluss des Bundesfinanzhofes darf Mehrwertsteuer auf Inkasso- und Anwaltskosten dem Schuldner nicht in Rechnung gestellt werden, sofern der Gläubiger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Sind Sie als Kunde vorsteuerabzugsberechtigt wird vom Auszahlungsbetrag der Mehrwertsteuer Betrag in Abzug gebracht. Den Mehrwertsteuer Betrag können Sie als Gläubiger als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen.
§ 8 Gerichtsgebühren/Vergütungspauschale gerichtliches Mahnverfahren
(1) Die Gerichtsgebühr gemäß § 34 i.V. m. Nr.1100KV GKG für das gerichtliche Mahnverfahren ( Beantragung Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid ) sowie die Vergütungspauschale gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 RDG muss der Schuldner dem Kunden erstatten, hierzu ist er gesetzlich nach §§ 286 Abs. 1 Satz 1, 288 Abs. 4, 249 Abs.1 BGB verpflichtet.
(2) Die Gerichtsgebühr, die das Amtsgericht für den Erlass eines Mahnbescheides verlangt richtet sich nach der Forderungssumme. Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheides keine weitere Gerichtsgebühr vom Amtsgericht erhoben.
Auszug aus der Gebührentabelle bezüglich der Gerichtsgebühren der Zentralen Mahngerichte/Amtsgerichte für den Erlass eines Mahnbescheids/Vollstreckungsbescheids:
Forderungssumme | Gerichtsgebühr |
---|---|
0,01 bis 1.000,00 Euro | 36,00 Euro |
1.000,01 bis 1.500,00 Euro | 39,00 Euro |
1.500,01 bis 2.000,00 Euro | 49,00 Euro |
2.000,01 bis 3.000,00 Euro | 59,50 Euro |
3.000,01 bis 4.000,00 Euro | 70,00 Euro |
4.000,01 bis 5.000,00 Euro | 80,50 Euro |
5.000,01 bis 6.000,00 Euro | 91,00 Euro |
6.000,01 bis 7.000,00 Euro | 101,50 Euro |
7.000,01 bis 8.000,00 Euro | 112,00 Euro |
8.001,01 bis 9.000,00 Euro | 122,50 Euro |
9.000,01 bis 10.000,00 Euro | 133,00 Euro |
10.000,01 bis 13.000,00 Euro | 147,50 Euro |
13.000,01 bis 16.000,00 Euro | 162,00 Euro |
16.000,01 bis 19.000,00 Euro | 176,50 Euro |
19.000,01 bis 22.000,00 Euro | 191,00 Euro |
22.000,01 bis 25.000,00 Euro | 205,50 Euro |
Grundsätzlich gilt: Je höher die Forderungssumme umso höher die Gerichtsgebühr. Auf Nachfrage teilen wir dem Kunden die Gerichtsgebühr für die nicht aufgeführten Forderungssummen ab 25.000,00 Euro per E-Mail mit.
(3) Bezüglich der Gerichtsgebühr ist 24collect berechtigt je nach Höhe der Forderungssumme einen Gerichtskostenvorschuss zu verlangen. Als Beleg und Kostenrechnung dient die Gebühren- und Kostenrechnung des jeweils zuständigen Zentralen Mahngerichts/Amtsgerichts.
(4) Die Vergütung für die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens ( § 13 e RDG ) – Beantragung Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid – beträgt bei Forderungen bis 500,00 Euro 45,00 Euro für die Beantragung des Mahnbescheids und weitere 27,00 Euro für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids, d.h. insgesamt Gebühren von 72,00 Euro. Diese Gebühr erhöht sich dann bei Forderungen zwischen 500,00 und 1.000,00 Euro auf 166,60 Euro und bei Forderungen zwischen 1.000,00 und 1.500,00 Euro auf 229,08 Euro. Es kommt dann zu einer kontinuierlichen Steigerung. Auf Nachfrage teilen wir dem Kunden die Gebühren für die nicht aufgeführten Forderungssummen per E-Mail mit.
(5) Erfolgt nach Abschluss des gerichtlichen Mahnverfahrens und rechtskräftiger Titulierung keine Zahlung durch den Schuldner trägt der Kunde lediglich die Gerichtsgebühr gemäß § 34 i.V. m. Nr.1100KV GKG und die Vergütungspauschale gemäß § 4 Abs. 4 Satz 2 RDG.
(6) Werden bei Nichtzahlung des Schuldners Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von 24collect durch die Beauftragung des Gerichtsvollziehers eingeleitet, z.B. eine Lohnpfändung, Kontenpfändung etc. wird der Kunde hierüber von 24collect ebenfalls per E-Mail entsprechend informiert. Diese Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Kunden von 24collect eingeleitet.
§ 9 Vereinbarungen mit dem Schuldner über Nachlässe/Vergleiche/Ratenzahlungen
(1) Vergleichsangebote des Schuldners und Angebote über Nachlässe werden nur in Abstimmung und nach Rücksprache mit dem Kunden geführt.
(2) 24collect ist befugt, mit dem Schuldner sowohl im vorgerichtlichen als auch im gerichtlichen Mahnverfahren Ratenzahlungsvereinbarungen ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden zu schließen.
§ 10 Datenschutz/Meldeverkehr mit Auskunfteien
(1) 24collect wird im Rahmen des Forderungseinzugs elektronisch gespeicherte Daten und Unterlagen nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Datensicherung und den Bestimmungen des BDSG verarbeiten. Die mit dem Forderungseinzug befassten Mitarbeiter der 24collect sind auf das Datengeheimnis gemäß BDSG verpflichtet.
(2) Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ist 24collect berechtigt, bonitätsrelevante Informationen des Schuldners an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
§ 11 Abrechnung und Auszahlung eingehender Zahlungen des Schuldners
(1) Nach vollständig erfolgtem Zahlungseingang durch den Schuldner erhält der Kunde unmittelbar und zeitnah die Abrechnung per E-Mail und die Auszahlung von 100% des Rechnungsbetrages seiner Ausgangsrechnung zuzüglich Verzugszinsen und Mahnkosten.
(2) Die Abrechnung der eingehenden Gelder bei 24collect erfolgt grundsätzlich zeitnah auf das Konto des Kunden, nachdem der Kunde die Abrechnung per E-Mail von 24collect erhalten hat.
(3) Die bei 24collect eingehenden Zahlungen werden zuerst auf die bis dahin entstandenen Vergütungs- und Auslagenerstattungsansprüche angerechnet ( vgl. § 367 BGB ), danach auf die Zinsen, Mahnkosten und die Hauptforderung des Kunden.
(4) Die Zahlungen des Schuldners an 24collect werden über ein Fremdgeldkonto abgewickelt. Dieses Fremdgeldkonto wird unverzinslich geführt. Dadurch hat der Kunde keinen Zinsanspruch zwischen Eingang der Gelder auf dem Fremdgeldkonto und der Abrechnung und Überweisung/Auszahlung an ihn.
§ 12 Aufbewahrungspflicht Originalunterlagen, Handakten
(1) Originalunterlagen, die für Abrechnungs- und Buchhaltungszwecke erforderlich sind oder der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden bei Ablauf der steuerrechtlichen- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet.
(2) 24collect ist berechtigt 24 Monate nach Beendigung des Auftrages die Handakte zu vernichten.
§ 13 Haftung
(1) 24collect führt alle Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen durch. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden beim Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegen 24collect als auch gegen Erfüllungsgehilfen- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit die Schadensverursachung nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von 24collect beruht. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen von 24collect ist die Haftung auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Soweit die Schadensverursachung auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, ist die Haftung von 24collect auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt und in diesen Fällen auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
§ 14 Elektronische Kommunikation
(1) Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass die Vertragsbezogene Kommunikation per E-Mail erfolgen kann, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.
(2) Der Verwender einer nicht mit der elektronischen Signatur versehenen E-Mail muss sich den Inhalt der Erklärung als richtig entgegenhalten lassen und verzichtet im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf den Einwand, dass die Erklärung nicht von ihm mit dem betreffenden Inhalt an den in der Erklärung genannten Adressaten zu dem in der Erklärung ausgewiesenen Zeitpunkt abgegeben wurde.
§ 15 Streitschlichtung
(1) Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):24collect ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Es besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.
§ 16 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz von 24collect.
§ 17 Anwendbares Recht
(1) Für die Rechtsbeziehungen des Kunden und 24collect gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 18 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung.